Nutzungsbedingungen und Kletterhallenregeln
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
- Die Klettersport Sachsen GmbH, Weststraße 32, 01809 Heidenau (nachfolgend „Betreiber“) betreibt die YOYO - Deine Kletterhalle (nachfolgend „Kletterhalle“). Für die Nutzung der Kletterhalle durch den Nutzer gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen und die Kletter- und Boulderhallenregeln (nachfolgend „NB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung gültigen Fassung.
- Die NB gelten auch für die zukünftige Nutzung der Kletterhalle durch den Nutzer, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die NB bedarf.
- Jeder Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die NB zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Sorgeberechtigten eines Nutzers unter 18 Jahren müssen die NB ebenso anerkennen und mit dem minderjährigen Nutzer durchsprechen, bevor dieser die Angebote des Betreibers nutzen darf.
§ 2 Nutzungsberechtigung
- Die Nutzung der Kletterhalle bzw. deren Angebote sind kostenpflichtig.
- Die Preise für die Nutzung der Kletterhalle bzw. deren Angebote ergeben sich aus der aktuell gültigen Preisliste.
- Der Nutzer ist berechtigt, die Kletterhalle bzw. deren Angebote während der jeweiligen Öffnungszeiten zu nutzen.
- Nutzungsberechtigt sind Volljährige nach vorheriger Anmeldung, dem Entrichten des Eintrittspreises und nach Unterschreiben der NB, bzw. Tagesliste am Tresen.
- Sämtliche Eintrittskarten sind nicht auf andere Personen übertragbar.
- Unabhängig vom Besitz einer gültigen Eintrittskarte, einer gültigen Abo-Mitgliedschaft oder einer Anmeldung zu einem Kurs hat sich jeder Nutzer vor der Nutzung der Kletterhalle am Empfang anzumelden und mit Unterschrift die jeweilige Nutzung an diesem Tag zu bestätigen.
- Der Erwerb einer Eintrittskarte oder die Anmeldung zu einem Kurs begründet nicht das Recht zur alleinigen Benutzung bestimmter Wandteile der Kletterhalle.
- Für Wettkämpfe, andere Veranstaltungen, Reinigung von Wänden und Griffen, das Routensetzen und andere notwendige Arbeiten können Teile der Kletterhalle zeitweise für die freie Nutzung gesperrt werden. Diese Sperren werden rechtzeitig, soweit möglich, angekündigt und führen nicht zu Ersatzansprüchen des Nutzers.
- Die Kletteranlage ist für alle Nutzer uneingeschränkt zugänglich, die nicht an einer Krankheit, oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder anderer Personen darstellen könnte.
- Der Verdacht auf Dogen- oder Alkoholkonsum kann zum Entziehen des Nutzungsrechtes der Kletterhalle führen.
- Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen die Kletterhalle nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen aufsichtsberechtigten Person nutzen. Das Antragsformular „Begleitperson für Minderjährige“ ist ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (siehe Webseite).
- Jugendliche ab Vollendung des 12. Lebensjahres dürfen die Kletterhalle auch ohne Begleitung des Erziehungsberechtigten oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage der entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten für Minderjährige nutzen. Das Antragsformular „Einverständniserklärung für Minderjährige“ ist ausgefüllt vorzulegen (siehe Webseite).
- Bei minderjährigen Gruppen haben die volljährigen und aufsichtsberechtigten Gruppenleiter dafür einzustehen, dass die Einhaltung der NB von den Gruppenmitgliedern in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Für Schäden, die durch die Gruppenmitglieder im Objekt verursacht werden, haftet die Gruppenleitung. Die „Einverständniserklärung Kinderveranstaltung“ ist von jedem Gruppenmitglied ausgefüllt vorzulegen (siehe Webseite).
- Die Nichteinhaltung der NB kann zu sofortigem Verweis aus dem Objekt und einem Hausverbot führen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises der Tages- oder Mehrfach- oder der Abo-Mitgliedschaft.
- Die Kletterhalle darf nur zu privaten Kletterzwecken genutzt werden. Eine gewerbliche oder kommerzielle Nutzung der Kletterhalle bedarf einer Genehmigung durch den Betreiber.
§ 3 YOYO - Abo-Mitgliedschaft
- Nutzer der Kletterhalle haben die Möglichkeit eines vergünstigten Eintrittspreises als Abo-Mitglied.
- Die Abo-Mitgliedschaft läuft auf unbestimmte Zeit, hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und ist danach monatlich zum Folgemonat kündbar.
- Die Abo-Mitgliedschaft ist personengebunden und nicht übertragbar.
- Die Zahlung des Beitrages für die Abo-Mitgliedschaft ist jeweils zum Monatsersten fällig und wird ausschließlich mittels Bankeinzugsermächtigung bezahlt. Bei einer vom Nutzer zu vertretenden Rücklastschrift werden dem Nutzer die von der Bank erhobenen Rücklastschriftgebühren berechnet.
- Eine Kündigung vor Ablauf der Jahresfrist nach Abschluss des Vertrages ist nicht möglich.
§ 4 Kurse
- Die Kletterhalle bietet Kurse an, die das Erlernen und/oder Verbessern der Fähigkeiten in sämtlichen Bereichen des Klettersports zum Ziel haben.
- Die Anmeldung zu den Kursen kann online über das Kursbuchungstool (www.yoyo-kletterhalle.de), per Mail (an: info@yoyokletterhalle.de), Telefon (03529 535 69 89) oder persönlich vor Ort erfolgen. Der Nutzer erhält eine Annahmebestätigung.
- Die Kursgebühren sind vor Beginn des Kurses über das Buchungstool oder vor Ort in bar/per EC zu bezahlen.
- Der Leistungsumfang der Kurse ergibt sich aus den Kursbeschreibungen auf der Homepage.
- Die Voraussetzung für die Durchführung eines Kurses ist das Erreichen der von der Kletterhalle festgelegten Mindestanmeldezahl zu Beginn des Kurses. Bei Nichterreichen dieser Mindestanmeldezahl behält sich der Betreiber vor, den Kurs kurzfristig abzusagen. Eine Absage kann schriftlich, per Mail oder telefonisch erfolgen.
- Der Rücktritt eines Nutzers vom Kurs ist schriftlich (Mail an: info@yoyo-kletterhalle.de) mitzuteilen. Erfolgt ein Rücktritt bis vier Wochen vor Kursbeginn ist eine kostenlose Stornierung möglich, bis fünf Werktage vor Kursbeginn ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % der Gebühren für den Kurs zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt weniger als fünf Werktage vor Kursbeginn sind die vollständigen Gebühren für den Kurs zu entrichten.
- Die Kletterhalle behält sich das Recht vor, die Veranstaltungen (Kletterkurse) aus zwingenden Gründen, kurzfristig abzusagen. Sofern eine Veranstaltung abgesagt werden muss, bemüht sich die Kletterhalle um einen geeigneten Ausweich- oder Ersatztermin. Im Falle, dass kein Ersatztermin gefunden werden kann, werden die Kursgebühren zu 100 % zurückerstattet.
Weitere Ansprüche werden jedoch abgelehnt. Die Kletterhalle kann vom Vertrag mit einem einzelnen Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühren zurücktreten, insbesondere dann, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält oder wenn durch das Verhalten des Teilnehmers eine Gefährdung für die ordnungsgemäße Durchführung des Kletterkurses oder für andere Kursteilnehmer ausgeht. - Der Leiter einer externen Gruppe trägt die volle Verantwortung für seine Teilnehmer. Es gelten die NB der Kletterhalle (siehe § 2). Die Einverständniserklärung für Gruppen ist ausgefüllt von allen Gruppenmitgliedern vorzulegen.
- Für die Durchführung von Kursen der YOYO Kletterhalle können einzelne Bereiche der Kletterhalle gesperrt werden. Diese Sperren werden nach Absprache durch den Betreiber rechtzeitig durch Aushang angekündigt. Ist ein Bereich gesperrt, steht er den anderen Nutzern der Kletterhalle für die Dauer der Sperre nicht zur Verfügung. Das eigenmächtige Reservieren bzw. Absperren von Wandbereichen durch Gruppen sind nicht erlaubt.
§ 5 Materialausleihe
- Beim Empfang der Leihausrüstung ist ein Pfand in Form eines amtlichen Ausweises zu hinterlegen. Die Leihgebühr ist bei Empfang des Materials zu entrichten.
- Der Verleih erfolgt nur für die Dauer eines Tages. Bei Nichtrückgabe oder Verlängerung fallen Leihgebühren in gleicher Höhe für jeden weiteren Tag an.
- Die Leihausrüstung ist pfleglich zu behandeln. Bei Verlust des Leihmaterials ist dieses zum Listenverkaufspreis zu ersetzen.
§ 6 Haftung
- Die Nutzung der Kletterhalle und der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Die Einhaltung der NB liegt ausschließlich in Verantwortung des jeweiligen Nutzers.
- Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch das Klettern oder sonst im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Kletterhalle oder beim Kletterkurs bedingt entstehen. Dies gilt jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder grobfahr-lässigem Handeln des Betreibers sowie ihren Erfüllungs- oder Verrichtungs-gehilfen. In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder entfernter liegende Schäden. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt unberührt.
- Im Schadensfall ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Kletterhalle das Personal zu informieren und am Empfang das Unfall-Schadens-Protokoll auszufüllen. Eine spätere Anzeige eines Unfalles oder Schadens sowie ein daraus resultierender Anspruch sind ausgeschlossen.
- Jeder Nutzer der Kletteranlage bestätigt durch seine Unterschrift zu den NB, dass er über eine eigene private Unfallversicherung abgesichert ist.
- Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die Ihnen anvertrauten Personen. Für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere beim Klettern besondere Risiken, derer die Eltern bzw. sonstige Aufsichtsberechtigte eigenverantwortliche Vorsorgen zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen.
- Der Betreiber haftet nicht für die Fälle höherer Gewalt. Hierzu gehören insbesondere Kriege, terroristische Anschläge, Unruhen, Flugzeugentführungen, Naturkatastrophen gleich welcher Art, Stromausfälle, Streiks, Aussperrungen und dergleichen.
- Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird den Betreiber keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für die in den abschließbaren Kleiderschränken untergebrachten Gegenstände und Wertsachen.
- Eine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl von im Außenbereich abgestellten Fahrzeugen, Fahrrädern oder anderen Gegenständen wird nicht übernommen.
- Die gesamten Raumdecken der Kletterhalle sind mit einer flächendeckenden alarmauslösenden Sprinkleranlage als Brandschutzmaßnahme ausgestattet. Das fahrlässige Auslösen der Lösch- und Brandmeldeanlage, sowie das vorsätzliche Benutzen der Bauteile (Rohrleitungen) als Kletter- und Trainingselemente ist untersagt.
Bei Zuwiderhandlungen bestehen seitens des Betreibers haftungsrechtliche Ansprüche gegenüber des Verursachers. Aufsichtspflichtige Kinder bis 12 Jahre unterliegen der Haftung der jeweiligen Aufsichtsperson.
§ 7 Sicherheitsbestimmungen im Kletterbereich
- Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Jeder Nutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Nutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was ihn oder andere Nutzer gefährden könnte.
- Beim Nutzen der Kletterhalle, insbesondere beim Klettern und Sichern, ist volle Aufmerksamkeit und Umsicht geboten.
- Respektiere die anderen Nutzer der Kletterhalle und weise sie gegebenenfalls auf Fehler und Gefahren in der, der Situation angemessenem Tonfall, hin.
- Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Betreibers und/oder Personals sind bindend. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und/oder Personals können die betreffenden Teilnehmer ohne Rück-erstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung der Angebote ausgeschlossen und/oder Hausverbot erteilt werden. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Betreibers und/oder Personals übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden.
- Jedem Nutzer ist das selbständige Klettern und Sichern außerhalb eines Kurses an den Kletterwänden nur gestattet, sofern er selbst, über die erforderlichen Kletter- und Sicherungskenntnisse verfügt. Der Nutzer muss mindestens eine anerkannte Sicherungsmethode eigenverantwortlich beherrschen und anwenden können. Jeder Nutzer der Kletterhalle versichert mit der Nutzung, den Anforderungen der Kletterwand gewachsen zu sein.
- Kinder sind durch die/den Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtsberechtigten während ihres Aufenthalts in der Kletterhalle zu beaufsichtigen. Insbesondere ist Kindern das Spielen im Kletter-, Boulder- und Trainingsbereich untersagt.
- Der falsche Gebrauch von Ausrüstungsgegenständen kann für den Teilnehmer, aber auch für Dritte, erhebliche Gefahren für Leib und Leben bewirken. Insbesondere wird auf folgende Punkte hingewiesen:
− Jegliche Ausrüstungsgegenstände und deren Verwendung entsprechen den Herstellerangaben. Insbesondere die Angaben zu Nutzungsdauer und Lagerung von textiler Ausrüstung sind einzuhalten.
− Der Klettergurt, insbesondere die Schlaufen, ist/ sind korrekt entsprechend den Herstellerangaben anzulegen.
− Der Kletternde hat sich immer, ohne Karabiner, direkt in den Klettergurt einzubinden, bevorzugt im 2-Punkt-System (Beinschlaufensteg und Bauchgurtöse).
− Es ist auf einen korrekten Seilverlauf unter Vermeidung scharfer Kanten zu achten.
− Im Vorstieg darf die Differenz des Gewichtes von Sicherndem und Kletterndem nicht mehr als 20 % betragen.
− Beim Toprope-Klettern darf die Differenz des Gewichtes von Sicherndem und Kletterndem nicht mehr als 50% betragen.
− Ausrüstungsgegenstände sind beim Kletternden so zu befestigen, dass eine Gefährdung Dritter ausgeschlossen ist.
− Nur die zum Sichern und Hallenklettern notwendige Ausrüstung ist am Klettergurt zu befestigen, das Befestigen von outdoorspezifischen Sicherungsmitteln (Schlingenrock, Spatel, Friends usw.) ist unerwünscht.
− Das Klettern nur mit Brustgurt ist verboten.
− Die verwendeten Seile müssen mindestens 40 m lang sein.
− Der Betreiber schließt sich den Empfehlungen über anerkannte Sicherungsmethoden des DAV an.
− Es sollen ausschließlich Magnesiabälle (Chalkballs) verwendet werden, loses Magnesia ist wegen der starken Staubentwicklung nicht zulässig. - Das Klettern an eingerichteten Toprope-Seilen der YOYO Kletterhalle hat nach den Vorgaben der Einrichtung zu erfolgen. Das Öffnen der dafür angebrachten Knoten und das eigenmächtige Aus- und Umhängen der Seile sind untersagt. Das Einbinden hat mittels eines gesteckten Achterknotens zu erfolgen. Weiterhin dürfen nur die definierten Kletterrouten, die sich direkt unter dem Umlenkpunkt befinden, genutzt werden. Die korrekte Nutzung des gewählten Sicherungsgerätes, insbesondere die Nutzung des richtigen Sicherungsseiles, ist stets zu kontrollieren und gewährleisten. Bei Unklarheiten sind die Mitarbeiter der Kletterhalle oder gleichwertig sachkundige Personen zu befragen.
- Das Klettern im Vorstieg ist mit Sturzrisiken und erheblichen Verletzungsgefahren verbunden. Nur erfahrenen Nutzern mit entsprechenden Fähigkeiten ist das Klettern im Vorstieg erlaubt. Nutzer, die im Vorstieg klettern, versichern ausdrücklich, dass sie alle dazu notwendigen Techniken beherrschen. Im Vorstieg müssen alle vorhandenen Zwischensicherungen eingehängt und dürfen nicht von anderen Kletterern (z.B. aus benachbarten Routen) ausgehängt werden. An den an den Zwischensicherungen darf jeweils nur ein Seil eingehangen werden. Toprope- und Statikseile dürfen nicht im Vorstieg verwendet werden.
- Ein Umlenken hat grundsätzlich an den dafür vorgesehenen Umlenkungen am Ende der Routen und nicht an Zwischensicherungen zu erfolgen. An den Umlenkpunkten müssen immer beide Karabiner benutzt und es darf maximal ein Seil eingehängt werden. Umlenkungen dürfen nicht überklettert werden.
- Beim Klettern im Nachstieg sind an allen überhängenden Wänden alle Zwischensicherungen zu nutzen.
- In jeder Route darf nur ein Nutzer klettern.
- Das seilfreie Klettern an der Kletterwand ist nicht erlaubt.
- Das Bouldern ist grundsätzlich nur an der Boulderwand gestattet. Das Bouldern erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
- Das Abstellen von Rucksäcken oder Taschen im unmittelbaren Kletterbereich ist auf Grund der Unfallgefahr untersagt.
- Das Versetzen von Griffen, Trittelementen sowie sonstigen Sicherungspunkten an der Kletterwand ist den Nutzern nicht gestattet.
- Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch Gefährdungen hervorrufen. Der Betreiber übernimmt keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe.
- Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner etc. sind unverzüglich dem Personal zu melden.
- Jeder Nutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.
- Grundsätzlich sind die Kletterwände nur mit Sportkletterschuhen zu beklettern. Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen oder Straßenschuhen sind verboten.
- Körperschmuck, insbesondere Halsketten und Fingerringe, sind aus verletzungs-technischen Gründen grundsätzlich abzunehmen. Lange Haare sind so zu binden, dass eine Beeinträchtigung der Fähigkeit zu Sichern ausgeschlossen ist. Hier besteht erhebliche Verletzungsgefahr.
§ 8 Hausordnung
- Die Innen- sowie Außenanlage der Kletterhalle sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln.
- Abfälle sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.
- Die Mitnahme von Tieren in die Kletterhalle ist verboten.
- Fahrräder dürfen nur an den Fahrradständern abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Kletterhalle genommen werden.
- Offenes Feuer ist in der Innen- sowie Außenanlage untersagt. Das Rauchen ist in der gesamten Innenanlage der Kletterhalle untersagt.
- Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist in der Kletterhalle nicht gestattet. Davon ausgenommen sind Getränke in Sporttrinkflaschen.
- Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Sportflächen untersagt. Nicht erlaubte Gegenstände können vom Personal eingezogen werden.
- Zum Umkleiden und zur Verwahrung von Kleidung, Ausrüstungs- und persönlichen Gegenständen ist ausdrücklich die Garderobe zu benutzen.
- Kinder sind während des gesamten Aufenthalts in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen, Schreien und Toben ist in der Kletterhalle, insbesondere im Kletterbereich untersagt. Der Aufenthalt unter den überhängenden Kletterbereichen ist nur den kletternden und sichernden Personen gestattet. Hier können Gegenstände herunterfallen. Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und nicht dort abgelegt werden.
- Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten bzw. beklettert werden.
- Das Hausrecht übt der Betreiber der Kletterhalle aus. Den Anordnungen der von ihr beauftragten Personen, ist Folge zu leisten.
- Alle Nutzer haben sich respektvoll gegenüber dem Personal und den weiteren Nutzern der Kletterhalle zu verhalten.
- Jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, dass vermeidbarer Lärm in der gesamten Anlage unterbleibt.
- Die Kletterhalle behält sich das Recht vor, in den verschiedenen Bereichen der Einrichtung Musik mit üblicher Lautstärke abzuspielen. Auf Anfrage von Nutzern kann die Lautstärke und die Art der Musik geändert werden. Die Kletterhalle ist aber nicht dazu verpflichtet, wenn es von der Mehrheit der anwesenden Nutzer nicht als Störung empfunden wird.
- Die Verwendung von eigenen Audio- und Videoabspielgeräten, die zur Störung und Belästigung des allgemeinen Kletterhallenbetriebs führen können, ist untersagt.
§ 9 Datenschutz
Der Betreiber erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die er unmittelbar vom Nutzer erhält. Der Betreiber nutzt diese Informationen, um die Vertragsbeziehung mit dem Nutzer zu gestalten. Eine Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Der Nutzer kann jederzeit Einsicht in die gespeicherten Daten seiner Person nehmen und die Löschung beantragen. Ein Vertragsverhältnis ist dann nicht mehr möglich.
Hinweis:
Auf Veranstaltungen der YOYO Kletterhalle können Film- und Tonaufnahmen sowie Fotos gemacht werden, mit deren auch späteren Verwendung Sie sich durch den Besuch der Veranstaltung einverstanden erklären.
§ 10 Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Dresden.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Heidenau, Mai 2019